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Diese Mietbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter eines Wohnwagens. Sie gelten für alle Mietverträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
GeltungsbereichDiese Bedingungen gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.
Eine Reservierung wird erst verbindlich, sobald sie vom Vermieter schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt wurde.
Wird die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis und/oder die Kaution nicht fristgerecht geleistet, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz gemäß den nachfolgenden Stornobedingungen zu verlangen. Ohne Zahlung der Anzahlung und/oder Kaution besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Mietobjekts.
Bei einem Rücktritt oder einer unberechtigten Kündigung durch den Mieter vor Beginn des Mietzeitraums werden folgende Stornogebühren fällig. Die Stornogebühr beträgt den nachfolgend genannten Prozentsatz des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch 200 € pro Mietvertrag:
| Zeitpunkt des Rücktritts | Stornogebühr |
|---|---|
| Mehr als 60 Tage vor Mietbeginn | 20 % des Mietpreises (mindestens 200 €) |
| 30–60 Tage vor Mietbeginn | 40 % des Mietpreises (mindestens 200 €) |
| 15–29 Tage vor Mietbeginn | 80 % des Mietpreises (mindestens 200 €) |
| Weniger als 15 Tage vor Mietbeginn | 90 % des Mietpreises (mindestens 200 €) |
Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Der Vermieter behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen; dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Vor Beginn der Mietzeit kann der Mieter einen Ersatzmieter stellen, der zu den gleichen Konditionen in den Vertrag eintritt. Der Vermieter kann den Ersatzmieter aus wichtigem Grund ablehnen. Wird der Ersatzmieter akzeptiert und erfüllt den Vertrag ordnungsgemäß, entfallen Storno- oder Entschädigungsgebühren.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Der Vermieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
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