Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wohnwagen-Mietbedingungen

(Stand: Januar 2026)

Diese Mietbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter eines Wohnwagens. Sie gelten für alle Mietverträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.

1. Reservierung, Rücktritt und Stornogebühren

Eine Reservierung wird erst verbindlich, sobald sie vom Vermieter schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt wurde.

Wird die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis und/oder die Kaution nicht fristgerecht geleistet, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz gemäß den nachfolgenden Stornobedingungen zu verlangen. Ohne Zahlung der Anzahlung und/oder Kaution besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Mietobjekts.

Bei einem Rücktritt oder einer unberechtigten Kündigung durch den Mieter vor Beginn des Mietzeitraums werden folgende Stornogebühren fällig. Die Stornogebühr beträgt den nachfolgend genannten Prozentsatz des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch 200 € pro Mietvertrag:

Zeitpunkt des RücktrittsStornogebühr
Mehr als 60 Tage vor Mietbeginn20 % des Mietpreises (mindestens 200 €)
30–60 Tage vor Mietbeginn40 % des Mietpreises (mindestens 200 €)
15–29 Tage vor Mietbeginn80 % des Mietpreises (mindestens 200 €)
Weniger als 15 Tage vor Mietbeginn90 % des Mietpreises (mindestens 200 €)

Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Der Vermieter behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen; dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Vor Beginn der Mietzeit kann der Mieter einen Ersatzmieter stellen, der zu den gleichen Konditionen in den Vertrag eintritt. Der Vermieter kann den Ersatzmieter aus wichtigem Grund ablehnen. Wird der Ersatzmieter akzeptiert und erfüllt den Vertrag ordnungsgemäß, entfallen Storno- oder Entschädigungsgebühren.

Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, kann der Vermieter Schadensersatzansprüche (z. B. wegen nachfolgender Reservierungen) geltend machen. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs bleibt der volle Mietpreis geschuldet, sofern keine Weitervermietung möglich ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

2. Mietpreise

Es gelten die Preise laut zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültiger Preisliste des Vermieters.

3. Zahlungsbedingungen

Nach Vertragsabschluss ist innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises zu leisten.

Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der Vermieter nicht länger an die Reservierung gebunden.

Der Restbetrag und die Kaution müssen spätestens 14 Tage vor Mietbeginn vollständig bezahlt sein.

4. Übergabe und Rückgabe

Die Übergabe und Rückgabe des Mietfahrzeugs erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Vermieter.

Das Fahrzeug wird zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Gelände des Vermieters übergeben und ist – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – am gleichen Ort und innerhalb der vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben.

Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Übergabe- und Rückgabetermine pünktlich einzuhalten.

Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter zusätzliche Mietkosten sowie gegebenenfalls Schadenersatz verlangen, insbesondere wenn durch die verspätete Rückgabe eine nachfolgende Vermietung beeinträchtigt wird.

Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist ausgeschlossen.

5. Kaution

Zur Absicherung gegen Schäden und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rückgabe ist vor Mietbeginn eine Kaution in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der Versicherung (in der Regel 1.500 €) zu hinterlegen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder bar.

Wird eine Selbstbehalt-Ausschlussversicherung abgeschlossen, kann das Risiko auf 250 € reduziert werden.

Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll mit eventuellen Vorschäden erstellt.

Nach ordnungsgemäßer und sauberer Rückgabe des Fahrzeugs (sofern keine Innenreinigung gebucht wurde) wird die Kaution innerhalb von 7 Werktagen vollständig erstattet.

Sollten übermäßige Verschmutzungen, Beschädigungen oder fehlende Ausstattungsgegenstände festgestellt werden, kann der Vermieter den entsprechenden Betrag einbehalten, bis die Schadenshöhe geklärt ist.

Zusatzaufwand für Reinigung oder Tiergeruch wird gesondert berechnet (Stundensatz 60 € brutto).

Der Nachweis eines höheren oder geringeren Aufwands bleibt beiden Parteien vorbehalten.

6. Fahrberechtigte

Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und ihre Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr besitzen.

Klasse B – für leichte Gespanne bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse

Klasse B96 – für Kombinationen bis 4.250 kg Gesamtmasse

Klasse BE – für schwerere Gespanne über 4.250 kg Gesamtmasse

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern genutzt werden. Jegliche Nutzung für Rennen, Fahrzeugtests, gewerbliche Transporte oder illegale Zwecke ist untersagt.

Die Nutzung auf Festivals, Großveranstaltungen oder vergleichbaren Veranstaltungen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Ein Verstoß kann zum Ausschluss des Versicherungsschutzes und zur vollen Haftung des Mieters führen.

7. Nutzungsgebiet

Die Nutzung ist grundsätzlich auf Westeuropa beschränkt.

Fahrten in osteuropäische oder außereuropäische Länder bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters sowie gegebenenfalls einer Zusatzversicherung.

8. Sorgfaltspflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit größter Sorgfalt zu behandeln, die Bedienungsanleitungen zu beachten und es stets ordnungsgemäß zu sichern. Er ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Verkehrs-, Zoll- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

9. Wartung und Reparaturen

Laufende Betriebskosten (z. B. Treibstoff, Öl, Gas) trägt der Mieter. Wartungsarbeiten und Verschleißreparaturen übernimmt der Vermieter.

Notwendige Reparaturen bis zu 50 € dürfen eigenständig veranlasst werden; größere Reparaturen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters. Die Kosten werden erstattet, sofern der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat.

10. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder verspätete Rückgabe des Fahrzeugs. Soweit die Versicherung den Schaden reguliert, haftet der Mieter bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Eine vollständige Haftung besteht insbesondere bei:

  • vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung,
  • alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit,
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis,
  • Verstoß gegen Nutzungsverbote,
  • unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht),
  • Nichtmeldung eines Unfalls oder Schadens bei der Polizei,
  • Schäden durch Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe,
  • sonstiger unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeugs.

Der Mieter haftet außerdem für Schäden, die durch unbefugte Nutzung oder schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen.

10a. Verkehrsverstöße, Bußgelder und Mautgebühren

Der Mieter ist während der Mietdauer für die Einhaltung sämtlicher Straßenverkehrs-, Maut- und Parkvorschriften verantwortlich.

Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten sowie damit verbundene Gebühren, Bußgelder und Kosten trägt ausschließlich der Mieter – auch wenn entsprechende Bescheide erst nach Rückgabe des Fahrzeugs eingehen.

Der Vermieter ist berechtigt, die zur Verfolgung des Verstoßes erforderlichen personenbezogenen Daten des Mieters oder der eingetragenen Fahrer an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Für die Bearbeitung und Weiterleitung solcher Bescheide erhebt der Vermieter eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25 € pro Vorgang. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

Maut- oder Straßennutzungsgebühren, die während der Mietzeit anfallen, sind ebenfalls vom Mieter zu tragen, soweit sie nicht bereits im Mietpreis enthalten sind.

11. Haftung des Vermieters

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Sollte das Fahrzeug aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defekts, eines Unfallschadens, Diebstahls, Vandalismus, eines Schadens durch einen Vormieter oder aufgrund sonstiger Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere Schadensersatzansprüche, Ansprüche auf Ersatzunterkunft, Ersatzfahrzeug, Reisekosten, entgangene Urlaubsfreude, Verdienstausfall oder sonstige mittelbare und unmittelbare Folgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Der Vermieter wird sich nach Möglichkeit bemühen, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

12. Verhalten bei Unfällen oder Schäden

Nach einem Unfall, Brand, Diebstahl oder Wildschaden ist unverzüglich die Polizei zu verständigen – auch bei geringfügigen Schäden oder Alleinunfällen.

Ein Polizeibericht ist Voraussetzung für die Schadensregulierung. Schuld- oder Schuldanerkenntnisse dürfen nicht abgegeben werden.

Der Mieter muss dem Vermieter unverzüglich einen schriftlichen Unfallbericht (inklusive Skizze und Angaben zu Beteiligten, Zeugen, Kennzeichen etc.) vorlegen.

13. Speicherung personenbezogener Daten

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Details hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Dies gilt auch, wenn der Mieter nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

15. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

16. Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)

Der Vermieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

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